Kontakt Gemeinschaftspraxis Aicha Dr. med. Martin Seidl – Fachärztr für Allgemeinmedizin und Chirotherapie

IGeL Leistungen Gemeinschaftspraxis Aicha Dr. med. Martin Seidl – Fachärztr für Allgemeinmedizin und Chirotherapie

IGeL-Leistungen

Im Folgenden haben wir Ihnen unsere individuellen Gesundheitsleistungen zusammengestellt:

Auch für andere notwendige ärztliche Bescheinigungen können Sie sich in unserer Praxis untersuchen lassen.

Leistungssporttauglichkeit: 50€
inkl. Belastungs-EKG 90€
Führerscheintauglichkeit: 60€
Sportbootsführerscheintauglichkeit: 60€
Gesundheitsbelehrung §43: 20€
Atteste für Versicherungen, ect.
Je nach Ausführlichkeit
5-50€
Attest körperlich und geistig gesund: 10€

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.

Ein Belastungs-EKG wird insbesondere dann veranlasst werden, wenn ein Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit besteht. Denn einige Durchblutungsstörungen des Herzens treten erst unter Belastung auf, während die Durchblutung des Herzens in Ruhe durchaus noch ausreichen kann. Solche Durchblutungsstörungen, die sich nicht unbedingt durch typischen Symptome wie Angina pectoris oder Luftnot äußern, können durch das Belastungs-EKG diagnostiziert werden.

Ein Belastungs-EKG kann außerdem dazu dienen, die Belastbarkeit eines Patienten einzuschätzen, etwa nach einem Herzinfarkt oder einer Herzoperation.

Gerne können Sie diese Untersuchung in unserer Praxis durchführen lassen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Beim Check up handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung, welche dazu dient, Krankheiten in frühen Stadien zu erkennen und ihre Folgen zu verhindern, sowie der grundsätzlichen Vorbeugung von Krankheiten.

Diese Gesundheitsuntersuchung können Frauen und Männer zwischen 18 und 35 Jahren einmal in Anspruch nehmen.

Ab einem Alter von 35 Jahren ist der Check-up, abhängig von der Krankenkasse, jedes zweite oder dritte Jahr möglich.

Innerhalb des Check-Ups: Ab Herbst 2021 erhalten Sie außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern.

Der Check-up umfasst eine gründliche körperliche Untersuchung, Urinstatus und eine Blutabnahme. Wir bitten auch um Vorlage des Impfbuches und der aktuellen Medikamente zur Überprüfung.

Sollten Sie diese Untersuchung auch außerhalb dieser möglichen Zeitpunkte wünschen, so können Sie dies gern als IGEL-Leistung (Selbstzahler) in unserer Praxis in Anspruch nehmen.

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.

Leiden Sie an einer der folgenden Erkrankungen? :

  • Diabetes mellitus Typ I oder II
  • KHK
  • COPD/Asthma

dann bieten wir Ihnen die Teilnahme an einem DMP in unserer Praxis an.

Chronische Erkrankungen sind komplex und erfordern eine langfristige und regelmäßige Behandlung, die an die Lebensumstände einer Patientin oder eines Patienten angepasst werden sollten. Ein Disease-Management-Programm kann eine Möglichkeit sein, längerfristig besser mit einer Erkrankung zurechtzukommen und den Erfolg der Behandlung zu verbessern. Die Teilnahme an einem DMP könnte zum Beispiel folgende Vorteile bieten:

  • Wer sich in ein DMP einschreibt, arbeitet mit Ärztinnen und Ärzten zusammen, die sich besonders gründlich mit der Therapie einer Erkrankung auseinandergesetzt haben.
  • Die an einem DMP beteiligten Ärztinnen und Ärzte sind genau über den Verlauf der Therapie informiert und können sich an den vereinbarten regelmäßigen Terminen besser auf jemanden einstellen, als dies in einer normalen Sprechstunde möglich wäre.
  • Alle beteiligten Therapeuten und Betreuer, ob ambulant oder stationär, sind dazu angehalten, ihre Maßnahmen untereinander abzustimmen.
  • Spezielle Schulungen können es chronisch kranken Menschen erleichtern, ihre Behandlung gut informiert und aktiv mitzubestimmen und Wege zu finden, so gut wie möglich mit ihrer Erkrankung zu leben.

Manche Menschen empfinden einen strukturierten Behandlungsplan auch deshalb als hilfreich, weil er ihnen einige praktische Mühen im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung abnimmt: Zum Beispiel müssen sie nicht mehr selbst nach geeigneten Fachärztinnen und -ärzten oder Kliniken suchen, wenn sie dies nicht wollen.

Bei Interesse oder weiteren Fragen, sprechen Sie uns gerne an.

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:

  • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt und entscheidet für mich?
  • Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
  • Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?
  • Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
  • Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
  • Wie werde ich ärztlich versorgt?
  • Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? und überhaupt:
  • Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Dabei sollten Sie bedenken, dass die Situation, in der Sie auf Hilfe angewiesen sind, jederzeit eintreten kann. Vorsorge ist also nicht nur eine Frage des Alters.

Aber ich habe doch Angehörige! Mein Partner oder meine Kinder werden sich doch um mich und meine Angelegenheiten kümmern?
Natürlich werden Ihre Angehörigen Ihnen – hoffentlich – beistehen, wenn Sie selbst wegen Unfall, Krankheit, Behinderung oder einem Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder der Ehepartner/die Ehepartnerin noch die Kinder Sie gesetzlich vertreten.

Eine Vorsorgevollmacht liegt in unserer Praxis vor. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Die Abkürzung G26 ist gebräuchlich für eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26. Diese Untersuchung soll die Eignung für das Tragen von Atemschutz feststellen. Die Untersuchung prüft dabei, ob gesundheitliche Bedenken bestehen.

Diese Untersuchung beinhaltet:

  • ein Belastungs-EKG
  • eine Befragung durch den Arzt (Anamnese)
  • eine körperliche Untersuchung mit Otoskopie (Betrachtung des äußeren Gehörganges und des Trommelfells)
  • ein Sehtest
  • ein Hörtest
  • eine Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie) sowie
  • eine Urinanalyse
  • Eventuell erfolgt eine Röntgenuntersuchung von Herz und Lunge (Thorax)
  • Eine Blutabnahme

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.

Welche Vorteile hat das Hausarztmodell?

Im Idealfall verhindert der Hausarzt unnötige Termine beim Facharzt oder im Krankenhaus sowie Operationen. Er bewahrt den Überblick zu Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten. Damit sollte es seltener zu Wechselwirkungen bei Medikamenten oder doppelten Untersuchungen kommen.

Zusätzlich haben die Krankenkassen unterschiedliche Anreize für ihre Patienten entwickelt. Beispiele dafür können sein:

  • reduzierte Zuzahlungen in der Apotheke,
  • zusätzliche Leistungen der Vorsorge wie eine Risikoberatung oder ergänzende Untersuchungen im Labor,
  • weniger Zeit im Wartezimmer für die Teilnehmer an dem Programm

Die teilnehmenden Ärzte müssen sich regelmäßig fortbilden, was ihren Patienten zugutekommt. Inhaltliche Schwerpunkte sind beispielsweise Themen wie die richtige Gesprächsführung mit Patienten oder die Palliativmedizin.

Im Falle eines nötigen Arztbesuchs während unseres Urlaubs, bitten wir um Inanspruchnahme der bei uns angegebenen Vertretungsärzte.

Bei Interesse oder weiteren Fragen, sprechen Sie uns gerne an.

Ein guter Impfschutz trägt mit dazu bei, Ihr Immunsystem zu stärken und Ihre Abwehrkräfte aufzubauen, die Sie vor Krankheiten schützen.

Außerdem sollten Sie vor Reisen in bestimmte Länder die individuellen Impfempfehlungen beachten.

Gerne können Sie in unserer Praxis die Aktualität Ihres Impfstatus überprüfen lassen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer Nachuntersuchung unterziehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.

Hierbei erfolgt eine körperliche Untersuchung, eine Befragung durch den Arzt (Anamnese), eine Urinanalyse, sowie eine Farbtüchtigkeitsuntersuchung.

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.

Das Langzeit-EKG dient hauptsächlich der Abklärung eventueller Herzrhythmusstörungen, etwa bei Patienten, die unter Symptomen wie Schwindel oder kurzzeitigem Kreislaufkollaps (Synkope) leiden. Synkopen können unterschiedliche Ursachen haben, beispielsweise Herzklappenfehler oder Herzrhythmusstörungen. Sinnvoll ist ein Langzeit-EKG auch zur Therapiekontrolle oder beispielsweise nach der Implantation eines Herzschrittmachers. Die Methode ist geeignet, Durchblutungsstörungen des Herzens zu erkennen oder eine koronare Herzkrankheit zu diagnostizieren.

Gerne können Sie diese Untersuchung in unserer Praxis durchführen lassen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Eine Langzeitblutdruckmessung wird vorgenommen, wenn ein Verdacht auf einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus des Blutdrucks besteht, also die übliche Absenkung des Blutdrucks beim Schlaf nicht erfolgt, aber auch ob eine anderweitige Blutdruckstörung vorliegt. Bei manchen Patienten steigt der Blutdruck infolge psychischen Stresses beispielsweise infolge des Arztbesuches (Weißkittelsyndrom) an. Eine 24-Stunden Blutdruckmessung kann den Bluthochdruck bestätigen oder ausschließen.

Gerne können Sie diese Untersuchung in unserer Praxis durchführen lassen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).

Sie können die Patientenverfügung auch um Bitten oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam ergänzen. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Eine Patientenverfügung liegt in unserer Praxis vor. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Bei einer sonografischen Kontrolle werden Ihre inneren Organe wie z.B. Leber, Milz, Nieren, Harnblase, usw. per Ultraschall auf Gefäßverengungen, Metastasenbildung, Steinbildung oder generelle Veränderungen untersucht. Außerdem besteht in unserer Praxis die Möglichkeit einer Sonografie der Schilddrüse.

Zur optimalen Beurteilung der Organe sollten Sie zur Untersuchung nüchtern sein.

Der Sono-Check wird von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet.

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.

  • Tauchen ist eine auch körperlich anspruchsvolle Sportart, für die bei manchen Tauchgängen ein ärztliches Attest nötig ist.
  • Bei dieser Untersuchung führen wir eine gründliche allgemeine körperliche Untersuchung, Belastungs-EKG, Lufu sowie Hör- und Sehtest durch.

Die Tauchuntersuchung wird von der Krankenkasse nicht erstattet. Die Kosten betragen 90€.

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.

  • Die Früherkennungsuntersuchungen bieten Ihrem Kind die Chance, dass mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und behandelt werden können und Ihr Kind – wenn erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann.
  • Bei jeder Früherkennungsuntersuchung wird das Kind auf mögliche schwerwiegende Erkrankungen hin untersucht und seine Entwicklung wird überprüft. Je nach Alter des Kindes liegen die Schwerpunkte hierbei auf unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw. Dazu gibt es, abhängig vom jeweiligen Alter, noch zusätzliche Themen und Beratungsschwerpunkte, wie zum Beispiel Impfschutz, Vorbeugung des Plötzlichen Kindstodes, Unfallverhütung, Zahngesundheit, Fragen der Ernährung.

Für diese Untersuchungen haben wir Donnerstag nachmittags gezielte Termin-Sprechstunde.

Sollten Sie die möglichen Zeiträume für die Untersuchungen verpasst haben, aber sie dennoch wünschen, können Sie diese gern als IGEL-Leistung (Selbstzahler) in unserer Praxis in Anspruch nehmen.

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.

Zusätzlich zum Check up können folgende Vorsorgeleistungen in unserer Praxis in Anspruch genommen werden.

  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen.
  • ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
  • ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
  • ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.

Sollten Sie diese Untersuchung auch außerhalb dieser möglichen Zeitpunkte wünschen, so können Sie dies gern als IGEL-Leistung (Selbstzahler) in unserer Praxis in Anspruch nehmen.

Bitte sprechen Sie uns zur Terminvergabe an. Wir beraten Sie gerne.